Mitgliedsantrag
Dem Verband können die Personen, die Gesellschaften und die Körperschaften beitreten, welche das Eigentum oder die Verwaltung von Gebäuden oder Gebäudeteilen oder deren Nutznießung in der Autonomen Provinz Bozen haben, sowie die Eigentümer von Bauland.
Um Mitglied zu werden, muss
- der Antragssteller ein Beitrittsgesuch ausfüllen, welches die genauen Personalangaben oder den genauen Firmennamen, die Anschrift des Antragstellers, Steuernummer oder MwSt.-Nummer und alle anderen für die Einschreibung notwendigen Angaben enthalten muss
- -eine Erklärung abgegeben werden, daß das Mitglied alle Verpflichtungen annimmt, die aus der vorliegenden Satzung entspringen sowie, daß das Mitglied sich an die von den Entscheidungsorganen satzungsgemäß getroffenen Beschlüsse hält (bereits im Beitrittsgesuch enthalten)
- -den entsprechenden Mitgliedsbeitrag bezahlt haben
Das Beitrittsgesuch verpflichtet das Mitglied zu einer Mitgliedschaft von 2 Jahren vom 1. Jänner des Jahres an, in dem der Antrag gestellt wurde.
Wird die Mitgliedschaft nicht mindestens 3 (drei) Monate vor Ablauf der Jahresfrist gekündigt, gilt sie stillschweigend um jeweils 1 (ein) weiteres Jahr verlängert.
Bankverbindung: Südtiroler Sparkasse AG – Filiale Gries
IBAN: IT 84 Y 06045 11602 000 000 210 400
MITGLIEDSBEITRÄGE 2023
Der Vorstand hat laut Art. 5 der Satzung für das Jahr 2023 folgende Mitgliedsbeiträge bestätigt:
1. Stufe: bis zu 3 Immobilieneinheiten* Euro 60,00.-
2. Stufe: von 4 bis 10 Immobilieneinheiten Euro 130,00.-
3. Stufe: von 11 bis 40 Immobilieneinheiten Euro 220,00.-
4. Stufe: über 40 Immobilieneinheiten Euro 500,00.-
* Als Immobilieneinheit gilt jede Wohnung, Geschäftslokal, Werkstatt, Büro, Magazin, wobei bis zu zehn (10) Garagen als eine einzige Einheit gelten.
Hinweis: Für Einschreibungen, die nach dem 30. Juni des Jahres erfolgen, wird jeweils die Hälfte des wie oben festgelegten Mitgliedsbeitrages berechnet.