Mitgliedsantrag

Dem Verband können die Personen, die Gesellschaften und die Körperschaften beitreten, welche das Eigentum oder die Verwaltung von Gebäuden oder Gebäudeteilen oder deren Nutznießung in der Autonomen Provinz Bozen haben, sowie die Eigentümer von Bauland.

Um Mitglied zu werden, muss

  • der Antragssteller ein Beitrittsgesuch ausfüllen, welches die genauen Personalangaben oder den genauen Firmennamen, die Anschrift des Antragstellers, Steuernummer oder MwSt.-Nummer und alle anderen für die Einschreibung notwendigen Angaben enthalten muss
  • -eine Erklärung abgegeben werden, daß das Mitglied alle Verpflichtungen annimmt, die aus der vorliegenden Satzung entspringen sowie, daß das Mitglied sich an die von den Entscheidungsorganen satzungsgemäß getroffenen Beschlüsse hält (bereits im Beitrittsgesuch enthalten)
  • -den entsprechenden Mitgliedsbeitrag bezahlt haben

Das Beitrittsgesuch verpflichtet das Mitglied zu einer Mitgliedschaft von 2 Jahren vom 1. Jänner des Jahres an, in dem der Antrag gestellt wurde.

Wird die Mitgliedschaft nicht mindestens 3 (drei) Monate vor Ablauf der Jahresfrist gekündigt, gilt sie stillschweigend um jeweils 1 (ein) weiteres Jahr verlängert.

Bankverbindung: Südtiroler Sparkasse AG – Filiale Gries

IBAN: IT 84 Y 06045 11602 000 000 210 400

MITGLIEDSBEITRÄGE 2024

Der Vorstand hat laut Art. 5 der Satzung für das Jahr 2024 folgende Mitgliedsbeiträge bestätigt:

1. Stufe: bis zu 3 Immobilieneinheiten* Euro 60,00.-
2. Stufe: von 4 bis 10 Immobilieneinheiten Euro 130,00.-
3. Stufe: von 11 bis 40 Immobilieneinheiten Euro 220,00.-
4. Stufe: über 40 Immobilieneinheiten Euro 500,00.-

* Als Immobilieneinheit gilt jede Wohnung, Geschäftslokal, Werkstatt, Büro, Magazin, wobei bis zu zehn (10) Garagen als eine einzige Einheit gelten.

Hinweis: Für Einschreibungen, die nach dem 30. Juni des Jahres erfolgen, wird jeweils die Hälfte des wie oben festgelegten Mitgliedsbeitrages berechnet.

Online Anfrage





    Vorliegende Mitteilung wird im Sinne des Einheitstextes zur Privacy (gesetzesvertretendes Dekret N. 196 vom 30. Juni 2003), betreffend Vorschriften zur Behandlung persönlicher Daten, durchge­führt.
    Ihre persönlichen Daten werden gemäß unserer Verbandsfinalität benützt, um die Qualität und Quantität der Dienstleistungen in Ihrem Sinne zu verbessern, sowie um Gesetzesvorschriften nachzukommen. So wird die Angabe Ihres Wohnsitzes hauptsächlich von unserem Verband, sowie von der „Confedilizia“, der unser Verband angeschlossen ist, für die Zustellung von Mitteilungen, Nachrichtenblätter und Fachzeitschriften verwendet, sowie für jeglichen Bedarfsfall, der mit den Verbandszielen verbunden ist.
    Die Daten (ohne Ihre Zustimmung zu deren Verwendung wäre es dem Verband unmöglich Sie am Verbandsleben teilnehmen zu lassen und Ihnen die Dienstleistungen anzubieten) können sowohl über elektronische als auch über automatisierte Hilfsmittel verwendet werden. Es wird stets für Sicherheit und Vertraulichkeit garantiert.
    Verantwortlicher für die Behandlung der Daten ist der gesetzliche Vertreter des Verbandes, mit Wohnsitz im Sitz des Verbandes.

    Ich akzeptiere, dass meine Daten zur Kontaktaufnahme, um mir weiterzuhelfen oder Angebote unterbreiten zu können, gespeichert werden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

    Information zur Kenntnis genommen, gebe ich meine Zustimmung, im Sinne des Einheitstextes zur Privacy (gesetzesvertretendes Dekret N. 196 vom 30. Juni 2003), zur Verwendung und Mitteilung meiner persönlichen Daten, auch über elektronische oder automatisierte Systeme, bezüglich der Angaben der oben angeführten Information. Im Besonderen gebe ich meine Zustimmung zur Mitteilung der Daten an die „Confedilizia“ - italienischer Nationalverband der Gebäudeinhaber, mit Sitz in Rom.